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Business Talent GmbH · Rechtliches

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

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AEB – Allgemeine Einkaufsbedingungen

Business Talent GmbH

Stand: 26.04.2026 | Version: 1.0

Firma: Business Talent GmbH

Sitz: 8280 Kreuzlingen (TG)

Geschäftsadresse: Hauptstrasse 11c, 8280 Kreuzlingen, Schweiz

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Einkäufe, Dienstleistungen, Aufträge, Lieferungen, SaaS-/Softwareleistungen und Werkverträge, welche die Business Talent GmbH (nachfolgend „Auftraggeberin“) von Lieferanten und Dienstleistern (nachfolgend „Auftragnehmer“) bezieht.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn die Auftraggeberin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Die AEB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.

2. Bestellung & Vertragsschluss

2.1 Verträge kommen zustande durch: • schriftliche Bestellung, • schriftliche Auftragsbestätigung, oder • Rahmenvertrag.

2.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht notarielle Form verlangt).

2.3 Der Auftragnehmer hat Bestellungen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, gilt die Bestellung als angenommen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältiger, termingerechter und fachgerechter Ausführung nach neuestem Stand von Technik, Didaktik, Projektmanagement oder Branchenpraxis.

3.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden (DSG, DSGVO, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Sicherheitsvorgaben etc.).

3.3 Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin eingesetzt werden. Der Auftragnehmer haftet für Subunternehmer wie für eigenes Personal.

3.4 Bei IT-, Cloud- und SaaS-Leistungen sind Betrieb, Support, Update- /Patchmanagement, Verfügbarkeit und Datensicherheit Bestandteil der Leistung.

4. Termine, Verzug & Vertragsstrafe

4.1 Termine und Fristen sind verbindlich.

4.2 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann die Auftraggeberin nach angemessener Nachfrist: • vom Vertrag zurücktreten oder • Schadensersatz verlangen.

4.3 Wiederholter Verzug kann zur sofortigen Vertragsauflösung führen.

4.4 Vereinbarte Konventionalstrafen bleiben unberührt; sie können zusätzlich zu Schadensersatz geltend gemacht werden (Art. 160 OR).

5. Preise & Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich fix, in CHF, zuzüglich gesetzlicher MWST (falls geschuldet), inklusive Spesen, Reisekosten, Material und Nebenkosten, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Eingang der korrekten Rechnung.

5.3 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistung.

5.4 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung nur, wenn sämtliche vereinbarten Dokumentationen, Reports, Unterlagen vollständig übergeben wurden.

6. Lieferung, Abnahme & Mängel

6.1 Lieferungen erfolgen an den vereinbarten Ort bzw. digital in das von der Auftraggeberin bestimmte System.

6.2 Eigentum und Gefahr gehen erst mit Abnahme auf die Auftraggeberin über.

6.3 Bei der Abnahme kann die Auftraggeberin: • ohne Frist abnehmen, • mit Mängelrüge abnehmen, • die Abnahme verweigern.

6.4 Die Mängelhaftung richtet sich nach OR, jedoch mit folgenden Ergänzungen: • Gewährleistungsfrist mind. 24 Monate ab Abnahme. • Nachbesserungen sind kostenfrei und unverzüglich vorzunehmen.

6.5 Für wiederholt mangelhafte Leistungen kann die Auftraggeberin den Vertrag fristlos kündigen.

7. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

7.1 Alle im Rahmen des Auftrags entwickelten Unterlagen, Konzepte, Skripte, Grafiken, Codes, Videos, Trainingsmaterialien, Prüfungen oder sonstigen Werke gehen – soweit gesetzlich zulässig – ins Eigentum der Auftraggeberin über oder werden dieser mit umfassenden Nutzungsrechten übertragen.

7.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.3 Werden Materialien des Auftragnehmers genutzt, räumt er der Auftraggeberin ein zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.

7.4 Open-Source-Software darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

8.1 Sämtliche Informationen der Auftraggeberin sowie Kundendaten sind vertraulich zu behandeln.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller Datenschutzgesetze

(Schweizer DSG und DSGVO, sofern EU-Bezug).

8.3 Wird eine Datenbearbeitung im Auftrag durchgeführt, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschliessen.

8.4 Datenübermittlungen in Drittländer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung und geeigneten Garantien erfolgen (Standardvertragsklauseln etc.).

8.5 Der Auftragnehmer hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zu treffen (Art. 8 DSG / Art. 32 DSGVO).

9. Rechte an Lehrmaterialien, Schulungsinhalten & E-Learning

9.1 Dozierende/Freelancer übertragen der Auftraggeberin alle zur Kursdurchführung erforderlichen Rechte.

9.2 Untersagt sind Weiterverkäufe, Kopien, Uploads in fremde Plattformen oder die Nutzung in Konkurrenzangeboten ohne schriftliche Zustimmung.

9.3 Aufzeichnungen von Sessions für interne Qualitätszwecke sind zulässig, sofern datenschutzrechtlich erlaubt und kommuniziert.

10. Compliance, Integrität & Verhalten

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich: • zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, • zu Integrität und Antikorruptionsgrundsätzen, • zu fairem Verhalten gegenüber Kursteilnehmer: innen, Mitarbeitenden und Partnern.

10.2 Verstösse können zur sofortigen Vertragsauflösung führen.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet für: • vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten, • Verletzung von Datenschutz-, Geheimhaltungs- und IP-Rechten, • Schäden durch Subunternehmer, • Nichterfüllung oder Schlechtleistung.

11.2 Haftungsausschlüsse des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, sofern gesetzlich unzulässig.

12. Versicherungen

12.1 Der Auftragnehmer hat angemessene Versicherungen (Haftpflicht, Berufshaftpflicht, IT-Haftpflicht etc.) zu unterhalten.

12.2 Die Auftraggeberin kann entsprechende Nachweise verlangen.

13. Vertragsdauer, Kündigung & Rücktritt

13.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung.

13.2 Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor bei: • schweren oder wiederkehrenden Pflichtverletzungen, • Datenschutzverstössen, • Verzug, • mangelhafter Leistungserbringung, • Verlust von Berechtigungen/Qualifikationen.

13.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

14. Abtretung & Weitergabe

14.1 Der Auftragnehmer darf Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin übertragen.

14.2 Die Auftraggeberin darf Rechte ohne Zustimmung übertragen, sofern berechtigte Interessen des Auftragnehmers gewahrt bleiben.

15. Geheimhaltung nach Vertragsende

Die Vertraulichkeitspflichten gelten unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

16.1 Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand: Kreuzlingen (TG).

17. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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